AGB

Allgemeine Geschäftesbedingungen von Weh-Zet Fotografie und Design - Gabriela Zaretzke

1. Allgemeines:

Diese AGB gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht widersprochen wird. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischer Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (CD-Rom, sonstige Dateien, Papierabzüge, Dia-Positive, Negative usw.)

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende,  wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.

 

2. Urheberrecht:

Der Fotografin steht das alleinige Urheberrecht an den Lichtbildern nach dem Urheberrechtsgesetz §2 Abs. 1 Ziff. 5  zu. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind ausschließlich nur für den eigenen Gebrauch der/des Auftraggeber/ers bestimmt. Die weitere Verbreitung, Vervielfältigung und Nutzung der Lichtbilder ist ohne Genehmigung der Fotografin untersagt. Hierfür können Nutzungsrechte erworben werden – diese sind grundsätzlich Honorarpflichtig und vor der Nutzung zu vereinbaren. Allerdings gilt dafür nur das einfache Nutzungsrecht – eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf einer besonderen Vereinbarung. Bei der Verbreitung meiner Lichtbilder mit Nutzungsrechten hat die Namensnennung zu erfolgen. Bei Verletzung des Urheberrechts ist die Fotografin berechtigt, Schadenersatzanforderungen zu stellen.Originaldateien, Dias oder Negative verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe dieser an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

2a. Nutzungsrecht:

Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist. Jede darüber hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:* eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, Produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,* jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,* die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem.  AGB dient,* jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,* jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),* die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

 

4. Digitale Fotografie:

Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder bei der Fotografin auf Datenträgern aller Art, bedarf nicht einer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Die Übertragung von Nutzungsrechten auf den/die Auftraggeber/in beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich auf  ihn  übertragen wurde. Für die Datenspeicherung werden DVD-R oder CD-R verwendet, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von mir gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leiste ich keinen Ersatz.

5. Bildbearbeitung:

Die Bearbeitung von Bildern der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne der §8 UrhG. Der/die Auftraggeber/in ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und die Fotografin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder der Fotografin digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name der Fotografin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird. Ein Belegexemplar (Minimalanforderung als Lichtbilddatei) ist der Fotografin mit Angabe der Verwendung zu übersenden.

6. Honorar:

Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck. Das Honorar für weitere Nutzung ist gesondert zu vereinbaren

Das Honorar wird bei einem Shooting als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten wie z. B. Fahrkosten (Kilometergeld, Bahn- und Flugzeugtickets), Spesen, Materialkosten, Requisiten usw. sind vom Auftraggeber zu tragen. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der/die Auftraggeber/in gerät in Verzug, wenn er/sie fällige Rechnungen nicht spätestens einen Monat nach Zugang der Rechnung begleicht. Hier können Verzugszinsen in Rechnung gestellt werden. DerFotografin bleibt es vorbehalten, bei Verzug ein Inkassobüro zu beauftragen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder und alle sonstigen Fotoartikel Eigentum der Fotografin. Hat der/die Auftraggeber/in der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten bzw. Mehrzeit zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Das Erstellen einer Ansichts-CD für den/die Kunden/in und das Verschicken dieser per Post ist kostenpflichtig, sofern keine Bestellung erfolgt. Werden aufgrund dieser CD Bilder bestellt entfällt dieser Unkostenbeitrag. Bei der Versendung von Lichtbildern sind die Portogebühren vom Auftraggeber/in zu übernehmen.

6a. Ausfallhonorar:

Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt. Dieses Schreiben muss 3 Tage vor Termin eintreffen. Kann ein neuer Auftrag für dieses ausgefallene Shooting angenommen werden, entfällt eine Ausfallvergütung. Ist dies nicht möglich so ist die vereinbarte Vergütung fällig und durch den Auftraggeber zu bezahlen. Diese Ausfallvergütung hängt davon ab, welches Zeitvolumen/Aufwand vereinbart worden ist – entsprechend individuell wird dies dann in Rechnung gestellt. Unterschieden wird außerdem der Grund des Ausfalls – hier können bei Bedarf Sondervereinbarungen getroffen werden.

7. Haftung:

Die Fotografin verwahrt die gespeicherten Aufnahmen sorgfältig. Allerdings kann durch höhere Gewalt (Zerstörung der Festplatte, CD usw.) nicht ausgeschlossen werden, dass Daten unwiederbringlich verloren gehen können. Die Fotografin kann hierfür nicht haftbar gemacht werden. Die Fotografin verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihr überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, usw. Sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern und Vorlagen (Speichermedien) erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Bei Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierfür nicht berechtigt. Fällt bei einem Shooting aus technischen Gründen die Ausrüstung oder Teile der Ausrüstung der Fotografin aus, so ist dies höhere Gewalt und keine grobe Fahrlässigkeit. Es können keine Regressforderungen gestellt werden. Bei einem Nachholtermin entstehen dem/der Auftraggeber/in keine zusätzlichen Kosten. Bei Aufnahmen mit Tieren muss gewährleistet sein, dass die aufzunehmenden Tiere nicht bissig und an fremde Menschen gewöhnt sind. Kommt es dennoch zu einem folgeschweren Unfall, so sind hier sämtliche Schäden an Leib und Material (bei Krankheit auch Verdienstausfall) der Fotografin vom Auftraggeber/in zu übernehmen. Für Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein. Die Fotografin ist berechtigt, Fremdlabors, Designer, etc. zu beauftragen. Sie haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Falls ein Schaden durch das Fremdlabor oder andere verursacht wurde, tritt sie seine Schadenersatzansprüche gegen das Fremdlabor oder andere an den Auftraggeber ab.

8. Nebenpflichten:

Der/die Auftraggeber/in versichert, dass er an allen der Fotografin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, sowie die Einholung von Veröffentlichungs-genehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge. Außerdem stimmen der/die Auftraggeber zu, dass die Fotografin die Aufnahmen von Tieren, nach Rücksprache auch von Tier & Mensch, für die eigene Werbung (Flyer, Homepage) verwenden darf.

9. Datenschutz:

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist,  der Wohnsitz der Fotografin. 04/2006

Nachtrag zum 11.06.2010

11. Widerrufsbelehrung , Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen, Ausschluss des Widerrufs

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer gesetzlichen Informationspflichten (gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB ). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf durch Rücksendung der Ware ist zu richten an:

Gabriela Wejat-Zaretzke, Hänflingweg 53, 50127 Bergheim   Der Widerruf kann online erfolgen unter:Email: service@weh-zet.de Fax: 02271/798609

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen oder für den Gebrauch der Sache eine Nutzungsgebühr)herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -- wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -- zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache, die als Folge einer bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme der Sache (d.h. Ingebrauchnahme nur zu dem Zweck,zu dem das jeweilige Produkt bestimmt und gedacht ist) vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise: Bei einer Dienstleistung (z.B. elektronische Bilderstellung, deren Lieferung per Email oder sonstigen unversiegelten Speichermedien) erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Gabriela Wejat-Zaretzke  als Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst (z.B. durch sofortige Übermittlungs- /Versandbeauftragung) veranlasst haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

Ausschluss des Widerrufs Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, zur Lieferung von Audio-, Bild- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder durch Wunschempfang ungesicherter Bildmedien an eine Emailadresse Ihrer Wahl oder zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten

 

 

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